Seit Mitte Dezember 2011 gilt in Brandenburg das Wahlrecht ab 16 Jahren: Jugendliche können an den Wahlen zum Landtag, zu Gemeindevertretungen sowie an Bürgermeister-Wahlen und Landrats-Wahlen und Volksbegehren teilnehmen.
Mehr Informationen darüber wie wählen funktioniert und warum IHR unbedingt zur Wahl gehen solltet erfahrt ihr HIER.
http://www.machs-ab-16.de/waehlen-ab-16