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Themen

Womit beschäftigen wir uns eigentlich?
Beispielhaft dafür stehen unsere Anträge, die wir zu verschiedensten Themen an die Partei und andere richten.

 

Beendigung des Syrieneinsatzes der Bundeswehr

Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion auf, sich in der Außenpolitik für aggressive militärische Provokationen nur sehr zögerlich einzusetzen. Wir fordern die Rückkehr der deutschen Soldaten von der türkisch-syrischen Grenze.

Antragsbegründung:

Die Kapazitäten der in die Türkei verlegten Patriot-Systeme bedrohen die Souveränität und die Hoheitsrechte Syriens. Die Sensoren- und Ortungstechnologien dieser Kriegswaffen wie auch der Awacs-Flugzeuge sind geeignet, als Form der Spionage angesehen zu werden.
Die Türkei hat als Mitglied der Nato grundsätzlich das Recht auf unsere volle Unterstützung bei der Verteidigung seiner Grenzen. Dies beinhaltet aber nicht automatisch die Pflicht, bei einer Aggression eines Natomitglieds gegen einen Drittstaat das Natomitglied gegen die Gegenreaktionen des Drittstaates zu schützen. Presseberichte lassen vermuten, dass zumindest mit offener Duldung der türkischen Regierung Geld, Waffen und Personal an die syrischen Aufständischen geliefert wurden und werden.

Implementierung einer allgemeinverbindlichen Herstellergarantie

Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion und die S&D Fraktion im Europäischen Parlament auf, sich für eine gesetzlich verbindliche Einführung einer Herstellergarantie von zunächst drei Jahren einzusetzen. Weiterhin muss über weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von geplanter Obsoleszenz und für eine ressourcenschonende Konsumkultur diskutiert werden.

Antragsbegründung:

In einem auf ständigem Wachstum orientierten Wirtschaftssystem besteht ein Impuls in der Verminderung nichtsichtbarer Qualitätsmerkmale von Produkten, um sowohl Herstellungskosten zu senken als auch Ersatzinvestitionen auszulösen.
Der Umbau zu mehr Nachhaltigkeit hinsichtlich des Energieverbrauchs, der Müllvermeidung und der Schonung von Ressourcen verlangt nach einem politischen Ordnungsrahmen.

Illegalen Fischfang auf den Weltmeeren verhindern

Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:

Wir fordern die SPD- Bundestagsfraktion auf, sich für ein UN-Mandat zum Schutz der Weltmeere gegen illegale oder nicht regulierte Fischerei einzusetzen. Die Bundesmarine sollte, soweit sie für den Küstenschutz nicht unbedingt erforderlich ist, diesem Mandat unterstellt werden.

Antragsbegründung:

Die Weltmeere gelten größtenteils als überfischt. Neben den Problemen der Vermüllung, der Lärmemissionen, zu hoher Fangquoten und schädlicher Fangtechniken ist die illegale Fischerei ein großer Belastungsfaktor für die maritimen Ökosysteme. Viele arme oder kleine Staaten in Westafrika, am Horn von Afrika oder im Südpazifik können ihre "Ausschließlichen Wirtschaftszonen" (200 Meilen Grenze ) nicht wirksam schützen.

Schaffung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft für den Frieden

Die Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Brandenburg möge die SPD in Bundestag und der S&D-Fraktion im Europäischen Parlament dazu auffordern, sich für die Schaffung einer gemeinsamen, überstaatlichen, Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) unter demokratischer Kontrolle einzusetzen. Ziel ist es, langfristig alle europäischen, einzelstaatlichen Streitkräfte auf einer höheren Ebene zu ersetzen und so den europäischen Kontinent insgesamt friedlicher zu machen.
Um diese gemeinsamen Streitkräfte demokratischer Kontrolle zu unterwerfen und einem Missbrauch einzelner Nationalstaaten oder Gruppen dieser vorzubeugen, werden die Kompetenzen der Einsatz-Mandatsvergabe, der Überwachung von innerer Organisation und der Einsatzführung dem Europäischen Parlament unterstellt. Ferner liegt das Recht zur Entschließung des Militärbudgets beim EP, dass dazu langfristig mit dem Aufkommen einer eigenen und freiverfügbaren Steuer ausgestattet werden muss. Bis dahin ist es von den Parlamenten der Mitgliedstaaten mit Mitteln auszustatten, vorzugsweise in Höhe der durch die Kompetenzverschiebung militärischer Angelegenheiten bei den nationalen Parlamenten wegfallenden Ausgaben.

Hauptaufgaben dieser europäischen Armee sollen folgende sein:

- Nach innen gerichtet, die Umsetzung der bereits verankerten Beistandsklausel und der Solidaritätsklausel zum gegenseitigen Beistand der europäischen Mitgliedsstaaten im Verteidigungsfall, ferner bei dem Auftreten von Naturkatastrophen, Terroranschlägen und weiteren menschengemachten Ausnahmesituationen (EUV: Art. 42 und Art 222);
- Nach außen der Einsatz aktiver und passiver, sowie ziviler und militärischer Mittel für Abrüstungsmaßnahmen, humanitäre Hilfe, sowie Friedensschaffung, Friedenskonsolidierung und Friedenserhaltung in Konfliktgebieten entsprechend der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik GSVP (EUV: Art. 44).
- In den Verträgen zur EVG soll angefügt werden: Die EVG hat es zum ersten Ziel, sich selbst durch die Schaffung einer tatsächlich friedlichen Welt überflüssig zu machen.

Die Einberufung erfolgt proportional zu Bevölkerungszahl und Wirtschaftsleistung der jeweiligen Mitglieder der europäischen Verteidigungsunion, orientiert sich höchstens übergangsweise an der Truppenstärke der nationalstaatlichen Streitkräften des Status quo. In der langen Frist wird jedoch eine Reduzierung von Mannschaftsstärke und Verteidigungsbudget dieser EVG angestrebt. Ausrüstung und Ausbildung der europäischen Streitkräfte obliegt der technischen Aufsicht der bereits bestehenden Europäischen Verteidigungsagentur (EVA), die schon seit 2004 die Vereinheitlichung militärischer Standards und die Schaffung eines europäischen Marktes für Rüstungsgüter vorantreibt.
Zu vereinheitlichen und zu demokratisieren wären im Zuge dessen zwingend die bislang unterschiedlichen Rechtsstatus der Soldat*innen, demnach der Rechte und Pflichten der Militärangehörigen. Umfassende Menschen- und Bürgerrechte sind zu garantieren, die Militärgerichtsbarkeit dementsprechend auszugestalten, letztendlich die Einhaltung des Ideals des ‚Staatsbürgers in Uniform‘ wiederum durch das EP zu überwachen.
Umfangreiche Mittel, vorzugsweise die freiwerdende Dividende durch beschleunigte Abrüstung, sind zuerst für die Vermittlung einer hochwertigen und anspruchsvollen gesellschaftspolitischen Bildung der Truppenmitglieder aufzuwenden. Dazu gehören auch Programme mit dem Ziel gegenseitigen kennen-, schätzen- und verstehen-Lernens. Soweit möglich, soll die EVG durch Bildung multinationaler Einheiten zu einer wahrhaft europäischen Truppe werden.

Antragsbegründung:

Versuche, sowohl die bitteren, europäischen Erfahrungen mit nationalstaatlichen Militarismen zu verarbeiten als auch auf die veränderten Herausforderungen einer tendenziell unsicheren Welt mit der Vergemeinschaftung von Verteidigung auf europäischer Ebene zu begegnen, gibt es schon lange. Der erste kühne Versuch des französischen Ministerpräsidenten René Pleven, eine überstaatliche, Europäische Verteidigungsgemeinschaft zu schaffen, scheiterte 1954 an der Ablehnung der auf ihrer Souveränität bedachten Nationalversammlung seines Heimatlandes. Danach wurde es ein halbes Jahrhundert still um die Idee einer europäischen Armee, bis die Schwächen unkoordinierter, einzelstaatlicher Außen- und Sicherheitspolitik im Rahmen des Bosnien-Herzegowina-Krieges offenbar wurden. Beginnend mit der britisch-französischen Annäherung auf dem Gipfel von St.-Malo kam ein Prozess über die Formulierung einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik in Gang, um gemeinschaftliche, militärische Fähigkeiten zur Krisenprävention und -Bewältigung auszubauen. Das passiert gegenwärtig besonders im Rahmen der den Staaten obliegenden, freiwilligen und engeren Kooperation, die durch das Instrument der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit SSZ ermöglicht wurde. Genau diese schon zu einer teilweisen Annäherung der nationalstaatlichen Armeen führende SSZ kann den Ansatzpunkt für eine evolutionäre Umsetzung des Radikalplans bilden, wenn eine sofortige Vergemeinschaftung nicht möglich ist.

Verschiedene Gründe sprechen für eine rigorose Vergemeinschaftung militärischer Organisation. Mit etwa 2 Mio. Soldaten aller Truppengattungen und einem Verteidigungshaushalt über insgesamt 234 Mrd. € (Stand 2004) ist die Gesamtrüstung aller 27 EU-Staaten weiterhin auf dem Niveau der Ost-West-Konfrontation. Zur Erzielung der ersehnten Friedensdividende, d.h. zu einer merkbaren Ersparnis durch eine deutliche Abrüstung nach dem Wegfall der substanziellen Bedrohung durch die Staaten des Warschauer Vertrags, bedürfte es einer weitestmöglichen Kooperation, wenn nicht Kombination europäischer Streitkräfte, wollen die europäischen Staaten nicht ihre Sicherheit durch einseitige Abrüstung gefährden. Doppelstrukturen müssen reduziert, dafür die Spezialisierung nationaler Streitkräfte genutzt, sowie militärische Standards harmonisiert werden. Das gilt gleichermaßen für Truppenstruktur, Ausbildung, Standortfrage, Ausrüstung, Forschung, Beschaffung und Logistik.

Rechtlich bleiben die Verhältnisse zwischen der NATO einerseits und den NATO Mitgliedsstaaten bzw. Nichtmitgliedern unter den Staaten einer europäischen Verteidigungsunion andererseits unberührt. Grundsätzlich ist diese Stärkung einer rein europäischen Verteidigungsstruktur gegenüber dem atlantischen Bündnis jedoch eine sinnvolle Reaktion auf die jüngste Ankündigung einer neuen US-Verteidigungsstrategie, nach der die Militärpräsenz in Europa in Zukunft substanziell verringert werden soll. Nach dieser US-seitigen Umorientierung muss es von EU-Seite eine Stärkung der europäischen Säule der transatlantischen Verteidigung geben, was hiermit geschieht.

Versuche, militärische Einsätze nötigenfalls gegen den Willen der Mehrheit der europäischen Staaten loszuschlagen, wie zuletzt durch die ‚Koalitionen der Willigen‘, werden enorm erschwert. Die durch eine solche Konstruktion installierte Befehlsgewalt des Europäischen Parlaments wird die Entscheidung über den Einsatz militärischer Mittel nationalstaatlichen Ambitionen weitestgehend entziehen, demokratisieren, und mit extrem hohen Hürden versehen. Entweder, ein Einsatzbefehl entspricht dem Willen zumindest der Mehrheit der Nationalstaaten (grob gerechnet; in Wahrheit natürlich von den vorgesehenen Quoren abhängig), oder er kommt nicht zustande. Letztendlich lässt sich die Einsatzreichweite einer solchen europäischen Armee auf Konflikte eingrenzen, welche geeignet sind, einen Konsens über die Bedrohung und die angemessenen Mittel herbeizuführen.
Es gibt Grund zur Annahme, dass sich Formen aggressiven Nationalismus und Militarismus, die bis heute in den Militärs der einzelnen Staaten existieren, mit der Errichtung einer supranationalen Verteidigungsgemeinschaft nicht vertragen werden. Solche zerstörerischen und lächerlichen Weltanschauungen, die an sich nur Spiegelbilder der umgebenden Gesellschaft darstellen, lassen sich konsequent angehen, wenn eine Verständigung mit „dem Anderen“ quasi zur Dienstaufgabe eines*r jeden Truppenangehörigen wird.

Viel wichtiger ist jedoch die ferne Perspektive einer solchen Initiative: Integrierte, gemeinsame Streitkräfte werden weitere, praktische Fragen der europäischen Integration als Ganzes aufwerfen. Ganz im Sinne der Spill-Over-Prognose, müssten, würde einmal der Schritt der militärischen Vergemeinschaftung getan, daraus folgende Probleme gelöst werden: Wie kann das Europäische Parlament gestaltet werden, dass es seinen nunmehr weitreichenden Rechten einer demokratischen Vertretung legitim gerecht werden kann? Es bestünde damit geradezu ein Zwang, das EP in seiner demokratischen Legitimation als Herz der Europäischen Union zu stärken, die EU dem Bild einer politischen Union näher zu bringen. Weiterhin fragt sich: Was genau ist das Ziel der Europäischen Verteidigungs- und Sicherheitspolitik, was das Ziel der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik GASP? Auf welcher Verfassungs-, Arbeits-, und Militärrechtlicher Grundlage werden Soldaten jeweils ausgebildet, worauf werden sie vereidigt? Ein dermaßen großer Integrationsschritt wäre ein Katalysator für den Fortschritt der europäischen Idee.